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Hinweis des VHS-Zweckverbandes Voreifel

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 09. Mai 2017 den gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angezeigten Jahresabschluss 2015 des VHS-Zweckverbandes Voreifel zur Kenntnis genommen worden.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 des VHS-Zweckverbandes Voreifel wird gemäß § 8 der Zweckverbandssatzung vom 21.01.2016 in der Zeit vom 10.05.2017 bis 10.06.2017 an der Bekanntmachungstafel in der Geschäftsstelle des, VHS-Zweckverbandes Voreifel, Schweigelstr. 21, 53359 Rheinbach, öffentlich bekannt gemacht.
Rheinbach, den 10.05.2017
Im Auftrag
gez. Dr. Barbara Hausmanns
VHS-Direktorin
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs 1 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - in der Zeit vom 16.05.2017 bis 30.05.2017.
Letzte Änderung: 16. Mai 2017 - © 2017 Gemeinde Wachtberg