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Linksammlung
Genossenschaftsversammlung

Tagesordnung:
- Bestätigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.03.2018
- Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2018/2019
- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
- Neuwahl der Rechnungsprüfer
- Erlass der Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2019/2020
- Verschiedenes
In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Personengemeinschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts haben einen Vertreter zu bevollmächtigen. Die Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden zu Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist. Ebenso sind die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundflächen der von ihm vertretenen Jagdgenossen schriftlich nachzuweisen.
gez. Helmut Wilwerscheid
(Vorsitzender)
Wachtberg, den 14.01.2019
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 22.01.2019 bis 05.02.2019.
Letzte Änderung: 21. Januar 2019 - © 2019 Gemeinde Wachtberg