Gültigkeit der Wahl

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss in öffentlicher Sitzung am 02.12.2020 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) vom 30.06.1998 (GV. NRW 1998 S. 454, ber. S. 509 u. 1999 S. 70 – SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg am 13.09.2020, bzw. 27.09.2020 (Stichwahl) für gültig zu erklären.
Der Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg, gegen den binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden kann, wird hiermit gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV. NRW S. 592, ber. S. 967 – SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Wachtberg, 21. Dezember 2020
Gemeinde Wachtberg
Swen Christian
Der Beigeordnete als Kommunalwahlleiter
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 22.12.2020 bis 05.01.2021.