Asylbewerberleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten Personen sowie weiteren Personengruppen, sofern sie hilfsbedürftig sind. Es enthält im Wesentlichen Regelungen zur Form und Höhe von Grundleistungen, Leistungen in besonderen Fällen und zur Gesundheitsversorgung. Die Leistungsberechtigten erhalten Geldleistungen für Ernährung, medizinische Versorgung und weiteren Bedarf, sowie Sachleistungen für die Unterkunft.