Bußgeldstelle

  • Leistungsbeschreibung

    Bevor Sie uns kontaktieren möchten, warten Sie bitte unser vorausgegangenes Anschreiben (z. B. Anhörung, Bußgeldbescheid) ab.

    Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung finden Sie im Anschreiben/Bescheid. Bitte geben Sie bei Ihrem Anruf immer das Aktenzeichen aus dem Anschreiben/Bescheid an. 

    Gegen einen Bußgeldbescheid kann schriftlich Einspruch eingelegt werden.