Kinderreisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Wegfall des Kinderreisepasses seit 1. Januar 2024

    Seit dem 01.01.2024 ist die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen entfallen. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind nicht mehr möglich.
    Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen, Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Diese Dokumente besitzen für Kinder eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren.

    Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder einen elektronischen Reisepass, für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie  Norwegen, Island, die Schweiz,  Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis.

    Konkrete Auskünfte über das jeweils benötigte Reisedokument geben auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: