Lärmbekämpfung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit, die Ruhe störende Geräusche verursachen, sind nur an Werktagen morgens von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nachmittags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet. Darüber hinaus gilt von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr der besondere Schutz der Nachtruhe. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche geeignet sind die Nachtruhe zu stören.

    Näheres können Sie im Ordnungsamt erfragen. Wir bitten Sie um Unterstützung und Beachtung der Regeln, damit sich unsere Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde Wachtberg auszahlen und Ihnen und allen Mitbürgern das Zusammenleben erleichtert wird.

  • Rechtsgrundlage

    • TA Lärm
    • Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Wachtberg
    • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG NRW)