Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

    Zum 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw//themen/bau/wohnen/wohngeld  (allgemeine Infos, Anträge etc.)

    Über den Wohngeldrechner des Landes NRW www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend auch den Wohngeldantrag stellen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Sacharbeitern.

    Ansprechpartnerinnen

    Buchstaben A - B :
    Axer, Petra

    Buchstaben C - K :
    Rekibi, Sabine

    Buchstaben L - Z :
    Banaski, Sarah


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