Existenzgründung und Förderprogramme
Sie beabsichtigen die Gründung einer selbständigen Existenz? Gründliche und umfassende Vorbereitung der eigenen Existenzgründung ist die Basis für den dauerhaften Erfolg eines jeden neuen Unternehmens!
Erstinformationen zum Thema Existenzgründung und Selbständigkeit finden Sie unter www.startercenter-bonn-rhein-sieg.de.
Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises und die Kreissparkasse Köln führen im Rahmen der Gründungsakademie Rhein-Sieg gemeinsam ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm mit Informationensveranstaltungen, Seminaren und Workshops für Gründer und bestehende mittelständische Unternehmen durch. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist i.d.R. kostenfrei.
Nähere Informationen über das Programm der Gründungsakademie finden Sie hier.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei Ihrer Existenzgründung auch in persönlichen Gesprächen. Sie können bei uns eine Informationsbroschüre „Leitfaden der Existenzgründung“ sowie weiteres Informationsmaterial anfordern, mit dem wir Ihnen Anregungen, Tipps und Informationen auf dem Weg von der Gründungsidee zu einer selbständigen Existenz an die Hand geben. Wir unterstützen Sie auch bei der Erarbeitung Ihres Gründungskonzeptes und Geschäftsplanes. Wir geben Hilfestellung bei der Aufstellung des Finanzierungsplanes und informieren Sie über die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln.
Ansprechpartner für Existenzgründer:
- Marvin Höweler, Tel. 02241/132777
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Inanspruchnahme notwendiger Unternehmensberatung mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten eines Tagewerksatzes eines Unternehmensberaters (= Zuschuss in Höhe von maximal 500 € je Tagewerk) in folgenden Fällen:
Im Falle einer Existenzgründung werden maximal 4 Tagewerke und bei einer Betriebsübernahme werden maximal 6 Tagewerke gefördert (= Gründungsberatung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung).
Zur Existenzfestigung/Existenzsicherung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder von freien Berufen werden in den ersten 5 Jahren nach Existenzgründung oder nach Betriebsübernahme maximal 5 Tagewerke pro Kalenderjahr (insgesamt maximal 10 Tagewerke) gefördert (= Festigungsberatung zum Beispiel in Betriebswirtschafts-, Finanzierungs-, Personal-, Produktions-, Organisations-, Design- oder Marketingfragen, zur Entwicklung von Außenwirtschafts- oder Technologiekonzepten).
Die Entscheidung über die Anträge im Rahmen des Beratungsprogrammes Wirtschaft des Landes NRW trifft das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW NordWest), Vogelsanger Str. 111, 40700 Düsseldorf.
Förderprogramme
Das Land NRW, der Bund und auch die Europäische Union helfen Unternehmen mit Angeboten öffentlicher Förderung.
Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften. Diese Förderinstrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen.
Kredite sind zu bestimmten Konditionen geliehene Finanzmittel, die am Ende ihrer Laufzeit voll zurückgezahlt sein müssen (Tilgung). Ein Förderkredit kostet Zinsen und wird banküblich gesichert.
Bei fehlenden Sicherheiten gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank NRW zu beantragen. Je nach Höhe kann der Bürgschaftsantrag direkt bei der Bürgschaftsbank NRW oder über ein Kreditinstitut (Hausbank) gestellt werden.
Viele Gründer und Unternehmer starten vor der Antragstellung bei der Hausbank. Das macht eine öffentliche Förderung unmöglich. Deshalb: Keine Liefer- und Leistungsverträge oder Gesellschafterverträge vor dem aktenkundigen Finanzierungsgespräch mit der Hausbank abschließen (bei einzelnen Programmen gibt es Ausnahmen)!
Internetadressen
Weitere Informationen können Sie im Internet abrufen:
- Informationen der KfW-Mittelstandsbank über öffentliche Fördermittel, Checklisten, Businesspläne etc. für Existenzgründer: www.kfw-mittelstandsbank.de
- Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaftschaft und Technologie über öffentliche Fördermittel für Existenzgründer, insbesondere auch über die finanziellen Hilfen für Arbeitslose bei einer Existenzgründung (Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss im Falle einer Ich-AG): www.existenzgruender.de
- Gründungsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen, Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen: www.go.nrw.de
- Infoportal für Handwerker mit Informationen für Existenzgründer: www.handwerk.com
- Unternehmensnachfolge-Börse von BMWi, KfW, DIHK, ZDH u.a.: www.nexxt-change.org
- Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), www.arbeitsagentur.de
- Förderprogramme für Gründungen in NRW der Investitions-Bank NRW, www.ibnrw.de
- Öffentliche Bürgschaften, www.bb-nrw.de
- Förderdatenbank für die gezielte und umfassende Suche nach öffentlichen Förderangeboten, www.bmwi.de