Ausübung und Würdigung des Ehrenamtes

Kann jeder ein Ehrenamt ausüben?

Zur Absicherung des Trägers ist für manches Engagement ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis nötig. Für manches Engagement ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit mit Schutzbefohlenen, wie Kindern, Senioren, Geflüchteten, wird sogar ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Zudem ergänzen Präventionsschulungen Tätigkeiten in solch sensiblen Bereichen.


Wie wird bürgerschaftliches Engagement gewürdigt?

Ehrenamtliches Engagement erfolgt unentgeltlich, nur Aufwandsentschädigungen sind möglich. Neben der unmittelbaren Anerkennung durch die direkt Beteiligten wird ehrenamtliche Arbeit auch vom Land NRW besonders gewürdigt.

  • So können hier ehrenamtlich Tätige die Ehrenamtskarte NRW beantragen. Mit dieser können Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Anbieter in allen Städten und Gemeinden des Netzes der Ehrenamtskarte landesweit vergünstigt genutzt werden. Infos zur Ehrenamtskarte sowie zu den Vergünstigungen in NRW und rund um den Wohnort werden auf www.ehrensache.nrw.de angezeigt.
    Für 25 Jahre ehrenamtliches Engagement kann man zudem die lebenslang gültige Jubiläumsehrenamtskarte erhalten.
  • Ein weiteres Instrument zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements ist der Engagement-Nachweis des Landes NRW: „Füreinander. Miteinander – Engagiert im Ehrenamt“. Der Engagement-Nachweis belegt fachliche und soziale Kompetenzen freiwillig und bürgerschaftlich engagierter Menschen. Er bescheinigt im Ehrenamt erworbene oder nachgewiesene Fähigkeiten und hat somit über den ideellen Wert hinaus auch einen beruflichen Nutzen. Viele Unternehmen bzw. Arbeitgeber schätzen ehrenamtliches Engagement und die damit verbundenen und/oder darin erworbenen Fähigkeiten.