Begrifflichkeiten

Was genau zeichnet eigentlich ein Ehrenamt aus? 


Da der Begriff umgangssprachlich zumeist nicht klar von bürgerschaftlichem Engagement oder von einer Freiwilligentätigkeit abgegrenzt ist, sollen im Folgenden die Begrifflichkeiten etwas näher erläutert werden.

  • Im ursprünglichen Sinn ist ein Ehrenamt ein Engagement in öffentlichen Funktionen, legitimiert durch eine Wahl, zum Beispiel zum Vereinsvorsitzenden oder zum Ratsmitglied. Ehrenamtliche Arbeit kann regelmäßig, aber auch nur sporadisch erfolgen, etwa im Krisenfall. Unter den Begriff der Freiwilligenarbeit fallen Dienste wie die eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Das Ehrenamtliche Engagement sowie die Freiwilligenarbeit erfolgen unentgeltlich, gegebenenfalls verbunden mit einer Aufwandsentschädigung.
  • Der Begriff Bürgerschaftliches Engagement wird im alltäglichen Gebrauch mehrdeutig verwendet. Die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages hat 2002 dem bürgerschaftlichen Engagement folgende Attribute zugeordnet: freiwillig, selbstorganisiert / selbstbestimmt und in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet, mindestens ein positiver Effekt für Dritte (Gemeinwohlbezug). Wichtiger Aspekt ist zudem, dass das Bürgerengagement öffentlich stattfindet, zum einen, um Informationen über die Tätigkeiten bereitzustellen und so eine Anerkennungskultur zu schaffen, zum anderen aber auch um Transparenz, Dialog, Teilhabe und Verantwortung in den Organisationsformen zu gewährleisten.