1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Wachtberg

1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Wachtberg

Artikel I:

§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

„Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Sie/Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihr/ihm von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstag vorgelegt werden. Bei der Berechnung der Frist werden der Zustellungs- und Sitzungstag nicht mit einbezogen.“

Artikel II:

Die Änderung tritt am Tag der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Wachtberg in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Wachtberg, 04. Oktober 2023

In Vertretung
gez. Swen Christian
Beigeordneter


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 10.10.2023 bis 24.10.2023.