2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

Artikel I:

§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg erhält folgende Fassung:
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden.“

Artikel II:

Die Änderung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Wachtberg, 04. Oktober 2023

In Vertretung
gez. Swen Christian
Beigeordneter