Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zum 01.01.2024

Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW 1194, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), und der §§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GV. NRW S. 233), hat der Rat der Gemeinde Wachtberg am 26.09.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

 

3. Änderungssatzung
zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

der Gemeinde Wachtberg

 

Artikel 1

§ 6 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

(4) Die Benutzungsgebühr je Meter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich: 0,71 €.

 

Artikel 2

§ 6 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

(5) Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Meter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich 0,74 €.

Artikel 3

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung
Die 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
  • der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, den 17.10.2023

Jörg Schmidt
(Bürgermeister)
 

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 24.10.2023 bis 07.11.2023.


Erläuterung: In § 6 Abs. 4 wird die Benutzungsgebühr je Meter von jährlich bisher 0,70 Euro um einen Cent auf 0,71 Euro angehoben. In § 6 Abs. 5, darin geht es um die zusätzliche Benutzungsgebühr für die Winterwartung, wird die Benutzungsgebühr je Meter von bisher 0,54 Euro auf künftig 0,74 Euro jährlich festgelegt.
Die vormals niedrige Gebühr für den Winterdienst ergab sich aus den milden Wintern der Vorjahre. Da die Kosten hierdurch geringer ausgefallen waren – weniger Winterdienstfahrten, weniger Personaleinsatz, weniger Streusalz – konnte das so entstandene Gebühren-Plus gemäß Abgabenordnung den Bürgern in Form von reduzierten Gebühren wieder zu Gute kommen. Dieses Plus ist jetzt aufgebraucht, so dass ab 01.01.2024 der Gebührensatz wieder angepasst werden musste.