Änderungen von Satzungen der Freiwilligen Feuerwehr Wachtberg

  • Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Wachtberg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 01.07.2006

    Die Änderung tritt zum 04.10.2023 in Kraft.
     
  • Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Wachtberg vom 01.07.2006

    Die Änderung tritt zum 04.10.2023 in Kraft.
     
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Wachtberg vom 01.10.1999

    Die Änderung tritt zum 04.10.2023 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Satzungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, 04. Oktober 2023

In Vertretung
gez. Swen Christian
Beigeordneter


Hinweis: Die vorstehend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 10.10.2023 bis 24.10.2023.