Offenlegung einer Grenzniederschrift

Eigentümer dieser Grabenparzelle Flurstück 374 sind “Die Anlieger“. Ihnen wird die Abmarkung der Grundstücksgrenze durch Offenlegung bekannt gegeben. Für den Grenzverlauf dieser Bachparzelle finden die Regelungen des Landeswassergesetzes (LWG) keine Anwendung.

Das Gewässer samt Böschungsfläche ist in einem Flurstück nachgewiesen und in seinen Grenzen abgemarkt worden. Damit entspricht der Grenzverlauf zwischen dem Teilungsflurstück 275 und der Bachparzelle 374 nicht der im Landeswassergesetz definierten Gewässerlinie als Grenze. Das LWG kann daher nicht angewendet werden und es gelten die allgemeinen Regelungen des Liegenschaftskatasters.

Gemäß § 21 Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (Mitwirkung der Beteiligten) wird daher den Beteiligten die Abmarkung der Grundstücksgrenze durch die Offenlegung der Grenzniederschrift während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 - 12:00 Uhr und montags von 14:00 – 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei der Gemeinde Wachtberg, Liegenschaftsabteilung, Frau Geibel, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, in der Zeit vom 24.10.2023 bis 21.11.2023 bekannt gegeben.

Für Rückfragen steht Herr ÖbVI Steden in Rheinbach unter der Telefonnummer 02226-3704 oder der E-Mail-Adresse Steden@steden-magendanz.de zur Verfügung.


Rechtsbehelf gegen die Abmarkung
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz in 50667 Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr mindestens zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.

Rheinbach, 12.10.2023

Otmar Steden
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 24.10.2023 bis 21.11.2023.