Bebauungsplans Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 01-04 "Remagener Weg“ in Wachtberg-Arzdorf aufzustellen.

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,61 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Arzdorf. Das Plangebiet wird westlich durch den Siedlungskörper Arzdorf, nördlich durch die L 123, östlich durch Acker- und Halboffenland und südlich durch einen Wirtschaftsweg und weiteren Ackerflächen umgrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 01-04 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Arzdorf am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, den 05. Dezember 2023,
um 18.00 Uhr im Lehrer-Welsch-Saal
(im Obergeschoss des Feuerwehrhauses),
Antoniusweg 12 in Wachtberg-Arzdorf

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 20. November 2023 bis zum 22. Dezember 2023

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter

https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/

bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-170 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an christian.kaden@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01-04 „Remagener Weg“, Arzdorf gem. § 2 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wachtberg, den 06.11.2023

Jörg Schmidt
Bürgermeister

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 09.11.2023 bis 23.11.2023.