Neue Sportstättensatzung beschlossen

Satzung über die Benutzung der Sportstätten
und Nebenanlagen der Gemeinde Wachtberg

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Sportstätten
und Nebenanlagen der Gemeinde Wachtberg

 

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Satzungen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Wachtberg, den 25.10.2023

Schmidt
Bürgermeister

 

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 07.11.2023 bis 21.11.2023.

Anmerkung:
Die Satzung und die Gebührenordnung sind in der Rubrik "Rathaus und Politik" über den Menüpunkt: "Ortsrecht"  unter Satzungen abrufbar.