Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

in der Zeit vom 14. Juli bis 21. Juli 2023
im Rathaus der Gemeinde Wachtberg (Zimmer 9), Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum

zur öffentlichen Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich, per E-Mail oder zu Protokoll (bitte Öffnungszeiten beachten) ausschließlich mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 04.07.2023 bis 18.07.2023.