Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wachtberg über die Einziehung einer Straßenflächenparzelle des Kommunalweges in Wachtberg-Gimmersdorf

Gemarkung Gimmersdorf, Flur 6, Flurstück 715.

Die Einziehung der Widmung bezieht sich auf die in dem als Anlage beigefügten Lageplan markierte Fläche.

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.

Diese Einziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag gerechnet, Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden.

Die Klage ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803).

Für den Fall, dass die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll beigefügt werden.

Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Verfügung nicht gehemmt.

Wachtberg, 04.07.2023

Schmidt
(Bürgermeister)

Anlage: Einziehungsplan

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 18.07.2023 bis 01.08.2023.