18. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Satzung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Wachtberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
über die Entwässerung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
vom 10.01.2024
Aufgrund
- der §§ 7, 8, 9 und 114a Abs.3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09. 2020 (GV. NRW. S. 916), in der jeweils geltenden Fassung,
- der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. 10. 1969 (GV. NRW.1969 S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. S. 90), in der jeweils geltenden Fassung
- des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV.NRW.1995, S.926.), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29.05.2020 (GV. NRW. S. 376), in der jeweils geltenden Fassung,
- des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV.NRW. 2016, S. 559 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2019 (GV. NRW. 2019, S. 299) in der jeweils geltenden Fassung
hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 28. November 2023 die folgende 18. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
In § 3 Abs. 4 wird der Betrag von 106,32 €/m³ ersetzt durch den Betrag von 106,82 €/m³.
In § 4 Abs. 11 wird der Betrag von 2,54 €/m³ ersetzt durch den Betrag von 2,28 €/m³.
In § 4 Abs. 11 Buchstabe a wird der Betrag von 88 € ersetzt durch den Betrag von 78 €.
In § 4 Abs. 11 Buchstabe b wird der Betrag von 211 € ersetzt durch den Betrag von 187 €.
In § 4 Abs. 11 Buchstabe c wird der Betrag von 352 € ersetzt durch den Betrag von 312 €.
In § 4 Abs. 11 Buchstabe d wird der Betrag von 529 € ersetzt durch den Betrag von 468 €.
In § 5 Abs. 8 wird der Betrag von 1,52 €/m² ersetzt durch den Betrag von 1,50 €/m².
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb eines Jahres nach ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
- die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Vorstand hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet,
4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kommunalunternehmen vorher gerügt und da bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, den 10.01.2024
Swen Christian Volker Strehl
(Vorsitzender des Verwaltungsrates) (stellv. Vorstand)
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 16.01.2024 bis 30.01.2024.