Bebauungsplans Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09-19 "Margeritenweg“ in Wachtberg-Pech aufzustellen. 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha und befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand von Pech. Das Plangebiet wird durch die rückwärtigen Grundstücke der Wohnbebauung entlang der Straßen Auf dem Reeg im Westen und Norden sowie Grüner Weg im Osten begrenzt. In Richtung Süden verläuft die Abgrenzung an der südlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung Pech, Flur 5, Flurstück 352 und deren Verlängerung über die landwirtschaftlich genutzte Fläche Richtung Osten bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 204. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung der Ortslage Pech am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am

 Dienstag, den 23. Januar 2024,

um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Pech,

Seibachstraße 5 in Wachtberg-Pech

 eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

 

vom 15. Januar 2024 bis zum 16. Februar 2024

 

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/ bzw. im Bauportal NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

 

vormittags:                Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr

nachmittags:             Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und

                                    Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

 

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an tanja.gohrbandt@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 4, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech gem. § 2 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Wachtberg, den 15.12.2023

Jörg Schmidt

Bürgermeister

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09-19 „Margeritenweg“, Pech

 

 

Geltungsbereich


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 04.01.2023 bis 18.01.2023 .