Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes

Herr Gilles wurde über die Reserveliste der Partei FDP in den Rat der Gemeinde Wachtberg gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt.

Die Nachbesetzung des freigewordenen Sitzes erfolgt daher gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 3 ausgeschöpft. Herr Meinberg (Platz 4) und auch Frau Wiedeck (Platz 5) haben die Ersatzbestimmung nicht angenommen. Die nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerberin auf Reservelistenplatz 6 der Partei FDP ist

Frau Jessica Reinbold,
geboren 1978,
wohnhaft 53343 Wachtberg,
jessica.reinbold@fdp-wachtberg.de

Frau Reinbold hat die Ersatzbestimmung angenommenGem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GV. NRW. S. 312d) stelle ich fest, dass Frau Jessica Reinbold die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wachtberg erworben hat.

Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung
a) jede/-r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Gemeinderatswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über die Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) – c) des KWahlG NRW für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Wachtberg, den 19.02.2024

Der Wahlleiter
gez. Jörg Schmidt

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum vom 27.02.2024 bis 12.03.2024.