Jahreshauptversammlungen

Wasser- und Bodenverband Holzem-Villip-Pech

Mittwoch, 13. März 2024, 19.30 Uhr

Gaststätte Henseler, Hauptstraße 24, Wachtberg-Villip

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Geschäfts- und Kassenbericht 2023
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Entlastung des Kassenführers
  5. Haushaltsplan 2024
  6. Verschiedenes.

Ich mache darauf aufmerksam, dass unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder eine ordnungsgemäße Beschlussfassung über die vorgenannten Tagesordnungspunkte erfolgen kann. Nicht an der Versammlung teilnehmende Verbandsmitglieder können ihr Stimmrecht durch einen schriftlich beauftragten Vertreter ausüben.

Johannes Kühlwetter
(Vorsteher)

Jagdgenossenschaft Wachtberg I - Villip

Mittwoch, 13. März 2024, 20.00 Uhr

Gaststätte Henseler, Hauptstraße 24, Wachtberg-Villip

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 15.03.2023
  3. Vorlage der Jahresrechnung 2023 und des Kassenprüfungsberichtes durch die Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Entlastung des Kassenführers
  6. Bekanntgabe und Genehmigung des Haushaltsplanes 2024
  7. Beschlussfassung über die auszuzahlende Jagdpacht 2024
  8. Berichterstattung Stand Neuverpachtung des Jagdbezirkes 2025
  9. Verschiedenes.

Da Beschlüsse der Jagdgenossenschaft sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen bedürfen, muss jeder stimmberechtigte Jagdgenosse bei der Abstimmung den Nachweis über deren Größe und Eigentumsverhältnisse führen. In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Personengemeinschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts müssen einen Vertreter bevollmächtigen. Die Vertreter müssen in jedem Falle den Nachweis über ihre Vertretungsvollmacht vorlegen. Dies gilt besonders auch für Familienangehörige.

Hans Werner Kühlwetter
(Vorsitzender)

Wasser- und Bodenverband Fritzdorf

Dienstag 19. März 2024, 19.30 Uhr

Feuerwehrhaus Fritzdorf, Raiffeisenstraße, Wachtberg-Fritzdorf

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Geschäftsbericht
  3. Kassenbericht
  4. Kassenprüfbericht
  5. Beschluss und Festlegung des Haushaltsplans
  6. Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
  7. Neuwahl der Kassenprüfer
  8. Verschiedenes

Die Versammlung ist unabhängig von der erschienenen Mitgliederzahl beschlussfähig.

Theo Sonntag
(Vorsitzender)

 

Jagdgenossenschaft Wachtberg VII - Fritzdorf-Arzdorf

Dienstag, 19. März 2024, 20.00 Uhr

Feuerwehrhaus Fritzdorf, Raiffeisenstraße, Wachtberg-Fritzdorf

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden.
  2. Bericht und Genehmigung der Sitzungsniederschriften v. 24.03.2023
  3. Bericht des Kassierers
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung von Vorstand, Kassierer und Schriftführer
  6. Neuwahl des gesamten Vorstands sowie Kassierer u. Schriftführer
  7. Wahl der Kassenprüfer
  8. Verwendung der Jagdpacht
  9. Verschiedenes

Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine geschäftsfähige Person vertreten lassen. Dies bedarf der schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt für Familienmitglieder und juristische Personen.

i.A. Theo Sonntag
(Schriftführer)

 

Jagdgenossenschaft Wachtberg V – Oberbachem-Züllighoven

Mittwoch, 27. März 2024, 19.00 Uhr

Hofcafe Wilwerscheid, Dreikönigenstraße 25, Wachtberg-Oberbachem

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 29. März 2023
  3. Vorlage der Jahresrechnung 2023/2024
  4. Kassenprüfbericht 2023/2024
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Entlastung des Schriftführers und Kassierers
  7. Beschlussfassung über die Jagdpachtanteile 2024
  8. Bekanntgabe und Genehmigung des Haushaltsplanes 2024/2025
  9. Neuwahl des Jagdvorstandes
  10. Wahl des Schriftführers und Kassierers
  11. Wahl der Kassenprüfer
  12. Wahl eines Datenschutzbeauftragten
  13. Bericht des Jagdpächters zum zurückliegenden Jagdjahr
  14. Sonstiges.

In der Genossenschaftsversammlung kann sich jede/r Jagdgenosse/in durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Personengemeinschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechtes haben einen Vertreter zu bevollmächtigen. Die Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist. Grundbesitzwechsel sowie eine Änderung der Bankverbindung teilen Sie bitte dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft mit, damit eine reibungslose Auszahlung der Jagdpacht erfolgen kann.

Johannes Adenäuer                                                 
(Jagdvorsteher)                                                                   

Kurt Schmitz
(Schriftführer)


Hinweis: Die vorstehend aufgeführten Bekanntmachungen erfolgen rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum vom 27.02.2024 bis 12.03.2024