Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4)

Damit beginnt am 21. Februar 2024 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung.

Die Öffentlichkeit ist nach § 47d Abs. 3 BImSchG zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören und soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen sowie die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung befinden sich im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Gemeinde Wachtberg ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist zu ermitteln, inwiefern die Gemeinde Wachtberg betroffen ist von Lärmemissionen, die auf Hauptverkehrswegen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr sowie Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) generiert werden. Dieser Wert wird in Wachtberg nur auf der Bundesautobahn A 565, der Landesstraße L 158 und der Landesstraße L 123 (Rathausstraße, Dreikönigenstraße und Konrad-Adenauer-Straße) erreicht; die übrigen Straßen liegen unterhalb des Schwellenwerts. Die Betroffenheit und Belastungen von Einwohnerinnen und Einwohnern entlang dieser Straßen ist zu prüfen und gegebenenfalls eine Strategie für Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung kann in der Zeit

vom 21. Februar 2024 bis einschließlich zum 22. März 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de

bzw. im Beteiligungsportal NRW unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/Wbg/beteiligung/themen/1005745

eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen die genannten Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 111, während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

vormittags:             Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr

nachmittags:           Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 0228/9544-153 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an melanie.kamradt@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.


Wachtberg, den 09.02.2024

Jörg Schmidt
Bürgermeister


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 14.02.2024 bis 28.02.2024.