5. Änderungsatzung OGS Elternbeiträge 

5. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Wachtberg

§ 4 Elternbeiträge:

§ 2 Abs. 8 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Wachtberg erhält folgende Fassung:

„Die Elternbeiträge gemäß der in Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Beitragstabelle erhöhen sich einmalig zum Schuljahresbeginn 01.08.2024 um 2,8%. Die Beiträge werden auf volle 50 Cent gerundet.


§ 9 In Kraft treten:

Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Wachtberg tritt zum 14.12.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.09.2020 außer Kraft.

Die Beitragstabelle wurde entsprechend der Satzung angepasst.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, 08. April 2024

gez.

Jörg Schmidt
Bürgermeister



Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 11.04.2024 bis 25.04.2024.