Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 114a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Wachtberg in seiner Sitzung vom 16.05.2024 die folgende 12. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
In § 6 – Zuständigkeit des Verwaltungsrates wird der Absatz 8 ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
In § 8 – Der Vorstand - wird folgender Absatz 5 eingefügt:
„Der Vorstand vertritt die Anstalt bei der enewa GmbH. Bei zu fassenden Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung der enewa GmbH richtet sich die notwendige Beteiligung des Rates bzw. des Verwaltungsrates und die Bindung des Vorstandes an deren Beschlüsse nach der vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsordnung über die Beteiligung der politischen Gremien bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats.“
Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend angepasst.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, 11.06.2024
gez. Jörg Schmidt
Bürgermeister
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 18.06.2024 bis 02.07.2024.