6. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich

§ 4 Elternbeiträge:

Die Einkommensstufen gemäß der in Anlage 1 zu dieser Satzung verändern sich zum Schuljahresbeginn 01.08.2025.

§ 9 In Kraft treten:

Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Wachtberg tritt zum 01.08.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.12.2023 außer Kraft.

Anlage 1 OGS–Satzung – Merkblatt Einkommen

Die Beitragstabelle wurde entsprechend der Satzung angepasst.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, 09. Juli 2024
In Vertretung

Beate Pflaumann
Kämmerin


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 11.07.2024 bis 25.07.2024.