Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahn-strecken und Großflughäfen. Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärm-kartierung und Lärmaktionsplanung befinden sich im Umgebungslärmportal des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Lärmaktionsplan ist dauerhaft online einsehbar unter https://www.wachtberg.de/wirtschaft-entwicklung/landschaft-gewaesser-umwelt/laermminderungsplanung/.
Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.
Wachtberg, den 11.07.2024
In Vertretung
Beate Pflaumann
Kämmerin
Bekanntmachungsanordnung
sowie
Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung
(BekanntmVO)
zur Bekanntmachung des Inkrafttretens des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wachtberg
Gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO vom 26.08.1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05. November 2015 (GV. NRW. S. 741), bestätige ich, dass die beigefügte Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wachtberg dem Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 04.07.2024 entspricht.
Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren.
Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.
Wachtberg, den 11.07.2024
In Vertretung
Beate Pflaumann
Kämmerin
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 11.07.2024 bis 25.07.2024.