Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Bürgermeisters

Gemäß § 96 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) und zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), wird öffentlich bekanntgemacht, dass der Rat der Gemeinde Wachtberg den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2022 in seiner Sitzung am 28.02.2024 in der von der Kämmerin aufgestellten und von dem Bürgermeister bestätigten Fassung vom 15.01.2024 festgestellt hat. Die Entlastung des Bürgermeisters wurde ebenfalls in der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2024 erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde in der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG, Dr. Harzem & Partner KG unterstützt. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss in der Fassung vom 15.01.2024 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft.

Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW in Anlehnung an § 322 HGB hat die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wird wie folgt festgestellt:

Der Jahresüberschuss i. H. v. 2.111.667,43 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2022 vor Zuführung des Überschusses: 56.780.807,57 €.

Der Jahresabschluss 2022 in der Fassung vom 15.01.2024 kann mit seinen Anlagen von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Gemeinde Wachtberg vom 10. September 2024 und zwar

montags - freitags von
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
montags  
und
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 107, eingesehen werden.


Wachtberg, den 09. September 2024

Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
In Vertretung

Swen Christian
Beigeordneter


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 10.09.2024 bis 24.09.2024.