Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes

Die Nachbesetzung des freigewordenen Sitzes erfolgt daher gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber in der Reserveliste der Partei CDU ist

 

Herr Andreas Netterscheidt, geboren 1983, wohnhaft 53343 Wachtberg, andreas.netterscheidt@cdu-wachtberg.de

Herr Netterscheidt hat die Ersatzbestimmung angenommen.

Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GV. NRW. S. 312d) stelle ich fest, dass Herr Andreas Netterscheidt die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wachtberg erworben hat.

Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung

a) jede/-r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,
     die an der Gemeinderatswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über die Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) – c) des KWahlG NRW für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Wachtberg, 05.09.2024

Der Wahlleiter
In Vertretung
gez. Swen Christian

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 09.09.2024 bis 23.09.2024.