Versammlungen

Jagdgenossenschaft Wachtberg III – Ließem/Gimmersdorf

Dienstag, 22. Oktober 2024, 19.00 Uhr
Hofcafe Wilwerscheid, Dreikönigenstraße 25, 53343 Wachtberg


Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift der
    Genossenschaftsversammlung vom 21. März 2024
  3. Kauf einer Drohne zur Kitzrettung
  4. Sonstiges

In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse/in durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Personengemeinschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechtes haben einen Vertreter zu bevollmächtigen. Die Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist. Grundbesitzwechsel sowie eine Änderung der Bankverbindung teilen Sie bitte dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft mit, damit eine reibungslose Auszahlung der Jagdpacht erfolgen kann.

gez. Armin Kaspers                                                  
(Jagdvorsteher)                                                         

gez. Kurt Schmitz
(Schriftführer)

 

Wasser- und Bodenverband Adendorf/Altendorf/Meckenheim
Mittwoch, 30. Oktober 2024, 19.00 Uhr

Restaurant Zum Fässchen, Hauptstraße 02, 53340 Meckenheim

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Verbandsvorstandes
  3. Vorstellung des Jahresabschluss 2023
  4. Bericht des Wirtschafts-/Kassenprüfers für 2023
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Informationen zum Projekt „Brunnenbau“
  7. Auswirkungen auf die Verbandsbeiträge und Kreditaufnahme
  8. Abstimmung über die Verbandsbeiträge
  9. Vorstellung Haushaltsplan 2025
  10. Abstimmung Haushaltsplan 2025
  11. Ergebnis aus der Auflösung des Projektes „Frostschutz“
  12. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 der Satzung des Verbandes die Verbandsversammlung beschlussfähig ist, wenn 10 % der Mitglieder anwesend und alle rechtzeitig eingeladen sind. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen ist sie beschlussfähig, wenn bei der Ladung mitgeteilt wurde, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlossen werden wird.

gez. Manfred Felten
(Verbandsvorsteher)


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 24.09.2024 bis 08.10.2024.