Der Rat der Gemeinde Wachtberg folgt der Empfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Bau und stellt gemäß § 9 Abs. 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wachtberg die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roggenacker“ fest.
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 22.10.2024 bis 05.11.2024.