Hinweisbekanntmachung

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen normiert in § 7 die Verpflichtung für die Mitglieder der Verbandsversammlung und den Verbandsvorsteher und seinen Stellvertreter Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Die Angaben für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweck-verbandes Wachtberg – Remagen und den Verbandsvorsteher / stv. Verbandsvorsteher können während der Dienstzeiten der Gemeindewerke Wachtberg, AöR eingesehen werden.

BM Jörg Schmidt


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 30.09.2024 bis 14.10.2024.