Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen normiert in § 7 die Verpflichtung für die Mitglieder der Verbandsversammlung und den Verbandsvorsteher und seinen Stellvertreter Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Die Angaben für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweck-verbandes Wachtberg – Remagen und den Verbandsvorsteher / stv. Verbandsvorsteher können während der Dienstzeiten der Gemeindewerke Wachtberg, AöR eingesehen werden.
BM Jörg Schmidt
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 30.09.2024 bis 14.10.2024.