Amtliche bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“,5. Änderung, Niederbachem - Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungsausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 24.09.2024

den Vorentwurf des Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m² und

befindet sich östlich des Heidewegs und nordwestlich der Leyenkaulstraße. Die Abgrenzung

des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 07-02

"Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung sollen

im bevölkerungsreichsten Ortsteil der Gemeinde Wachtberg die planungsrechtlichen

Voraussetzungen zur Schaffung von Wohn- und Pflegeplätzen für pflegebedürftige Menschen

geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs

bisher als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens

soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Sonstiges Sondergebiet

mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt

und planungsrechtlich gesichert werden.

Zu der frühzeitigen Erörterung der Planung werden alle interessierten Bürgerinnen und

Bürger am

Dienstag, den 19. November 2024,

um 18.00 Uhr in den Henseler Hof,

Konrad-Adenauer-Straße 38 in Wachtberg-Niederbachem

eingeladen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und

Zwecke der Bauleitplanung zunächst erläutert. Anschließend besteht Gelegenheit zur

allgemeinen Erörterung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans nebst textlichen Festsetzungen kann gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 11. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter https://www.wachtberg.de/wirt

schaft-entwicklung/gemeindeentwicklung/bauleitplaene-im-verfahren/  bzw. im Bauportal

NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. Darüber hinaus hängt der

vorgenannte Planentwurf nebst textlicher Festsetzung in diesem Zeitraum im Rathaus

Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung

und Bauleitplanung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang der

Planzeichnung im 1. Obergeschoss zwischen den Zimmern 113 und 114, während der

Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus, und zwar:

  • vormittags: Montag bis Freitag: von 08.30 bis 12.00 Uhr
  • nachmittags: Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr


Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung

den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der

Telefonnummer 0228/9544-164 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen

Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der

o. a. Planung gegeben. Stellungnahmen können insbesondere per E-Mail an

beteiligung@wachtberg.de, schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg,

Fachbereich 60, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg oder während der Dienststunden

zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt und verarbeitet die Gemeinde

Wachtberg personenbezogene Daten. Dies sind die Kontaktdaten und die

E-Mailadresse sowie alle Informationen, die der Gemeinde Wachtberg im Rahmen der

Stellungnahmen mitgeteilt werden. Die Daten dienen der Dokumentation des Aufstellungsverfahrens

zum Bebauungsplan und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hiermit wird der vorstehende Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 07-02 "Auf der

Leyenkaul“, 5. Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Wachtberg, den 30.10.2024

Swen Christian

Beigeordneter


Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 08.11.2024 bis 22.11.2024.