Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat am 10.10.2024 beschlossen, die am 25.12.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verlängerung in Form der beigefügten Satzung öffentlich bekannt zu machen. Auf Grund der Bekanntma-chungsanordnung des Beigeordneten der Gemeinde Wachtberg vom 13.11.2024 wird die Veröffentlichung des nachfolgenden Erlasses angeordnet.
14. November 2024