Amtliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg – Remagen  

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg – Remagen

Aufgrund der §§ 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 SGV 2023), zuletzt aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV.NRW.S.444) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV NRW S. 644, 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wachtberg-Remagen am 3. Dezember 2024 folgenden 2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 12

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen und über den Verbandsvorsteher der Verbandsversammlung vorzulegen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
  2. die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Verbandsvorsteher hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet,
  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kommunalunternehmen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, den 19.12.2024

gez.

Jörg Schmidt

(Verbandsvorsteher)

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 20.12.2024 bis 03.01.2025.