Artikel 1
§ 6 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die Benutzungsgebühr je Meter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich: 0,91 €.
Artikel 2
§ 6 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
(5) Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Meter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich 1,07 €.
Artikel 3
Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nach
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, den 18.12.2024
gez. Swen Christian
(Beigeordneter)
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 20.12.2024 bis 03.01.2025.