Amtliche Bekanntmachung

4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg

Artikel I:

§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

„Die Gemeinde Wachtberg führt ein Dienstsiegel. Eine konkretisierende Beschreibung des Dienstsiegels sowie der Siegelabdruck sind der Anlage zu entnehmen.“

Artikel II:

§ 11 Abs. 3 der Hauptsatzung erhält folgende 1. Strichaufzählung:

- Ausschuss für Generationen, Sport, Soziales, Kultur und Integration

Artikel III:

§ 14 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

„Es wird ein hauptamtlicher Beigeordneter/eine hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Der/Die Gewählte ist allgemeine(r) Vertreter/-in der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.“

Artikel IV:

Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens kann gegen diese Satzung innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei den

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wachtberg, 7. Januar 2025

In Vertretung

gez.

Swen Christian
Beigeordneter

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum – vom 13.01.2025 bis 27.01.2025.