Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises macht darauf aufmerksam, dass sich die Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Alle Personen, die derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, welche bis mindestens 01.02.2024 gültig ist, benötigen KEINEN TERMIN für die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde bittet eindringlich darum, von online-Terminbuchungen oder Terminanfragen per E-Mail abzusehen.