Am Dienstag, 23. Januar 2024, erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, unterzeichneten den Vertrag für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Trägergemeinschaft, die als rechtliche Grundlage notwendig ist, um den Dienst zu definieren und einrichten zu können.
In der Leitstelle der Feuerwache 1 am Lievelingsweg in Bonn – dort wird auch die zukünftige Telenotarzt-Zentrale angesiedelt sein, da Bonn Kernträger ist – kamen die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Gebietskörperschaften für die Unterzeichnung zusammen. Auch Professor Dr. Dr. Wolfgang Holzgreve, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Uniklinikums Bonn, setzte seine Unterschrift mit auf die Vereinbarung. Die Universitätsklinik Bonn stellt die zur Umsetzung des Telenotarztsystems notwendigen Ärztinnen und Ärzte.
„Unsere gemeinsame Vertragsunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region noch weiter zu verbessern. Der gemeinsame Dienst ist ein weiteres Beispiel für die seit langem etablierte und gute überregionale Zusammenarbeit“, so die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Sie dankte auch der Lenkungsgruppe mit Verantwortlichen aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, die im Rahmen der interkommunalen Projektarbeit die Vereinbarung ausgearbeitet hat.
„Die Einführung des Telenotarztsystems ist eine sinnvolle und gute Ergänzung zum bestehenden Rettungswesen“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Es soll die Notärztinnen und Notärzte nicht ersetzen, sondern dazu beitragen, die schnellstmögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.“
„Wir freuen uns, mit dem UKB die ärztliche Komponente bei dem zukunftsweisenden Telenotarzt-Konzept zu stellen und damit auch in Anbetracht des medizinischen Fachkräftemangels die Versorgungsqualität für Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und die Region weiter zu verbessern. Erfahrene UKB-Notärztinnen und Notärzte, die zusätzlich als Telenotarzt qualifiziert sind, werden das Rettungsdienstpersonal vor Ort bei den Patientinnen und Patienten mit ihrer hohen Expertise und Erfahrung telemedizinisch so beraten und anleiten, dass eine bestmögliche Versorgung für Betroffene ermöglicht wird“, sagt Prof. Wolfgang Holzgreve, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Bonn (UKB).
Durch den zielgerichteten Einsatz können Telenotärztinnen und Telenotärzte die „fahrenden“ Notärztinnen und Notärzte im flächendeckend vorhandenen und etablierten Notarztdienst entlasten und in geeigneten Fällen ohne akute Lebensgefahr die Versorgung der Patientinnen und Patienten telemedizinisch übernehmen und begleiten. Gerade in Fällen, in denen zunächst gar keine Beteiligung von Notärztinnen oder Notärzten vorgesehen war oder diese vielleicht auch nicht zwingend notwendig ist, kann das Rettungsfachpersonal niederschwellig eine ärztliche Beratung und Unterstützung an der Einsatzstelle erhalten. Durch die technische Übertragung von Messwerten der Patientin oder des Patienten und dem abgeleitetem EKG kann dieses ärztlich interpretiert werden und eine gezielte, ärztlich angeordnete, medikamentöse Therapie durch das Rettungsfachpersonal erfolgen.
Start des Telenotarztsystems in 2025
Telenotärztinnen und Telenotärzte sind erfahrene Notärztinnen und Notärzte, die sich in der Telenotarztzentrale befinden und mit Hilfe von Telekommunikation, Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- und gegebenenfalls Sichtkontakt Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst versorgen. Diese Versorgung erfolgt in Kooperation mit der sich vor Ort befindlichen Besatzung des Rettungstransportwagens.
Für die Aufgabe als Telenotärztinnen oder Telenotärzte werden rund 20 Medizinerinnen und Mediziner des Uniklinikums speziell weiterqualifiziert. Diese versehen neben dem Dienst in der Telenotarztzentrale auch weiterhin Dienste auf den Notarzteinsatzfahrzeugen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Ziel ist die Aufnahme des Telenotarztdienstes im Laufe des Jahres 2025 mit bis zu acht Rettungswagen in Bonn und sieben Fahrzeugen im Rhein-Sieg-Kreis. Im Endausbau soll das System bis 2028 in 60 Rettungswagen vorhanden sein. Darüber hinaus wird der Telenotarzt oder die Telenotärztin telefonisch auch für die Beratung der Besatzungen von Krankentransportfahrzeugen und Notarzteinsatzfahrzeugen in fachspezifischen Fragestellungen zur Verfügung stehen.
Hintergrund zum Telenotarztsystem in NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände und den Ärztekammern seinen Willen bekräftigt, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von Telenotarztsystemen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Für die Umsetzung in den Kommunen wurden vom Land Kriterien definiert, die bei der konkreten Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Im vergangenen September hatten der Rat der Stadt Bonn und der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises jeweils Beschlüsse gefasst als Grundlage für die Etablierung des Systems.