Rückschnitte ab 1. Oktober wieder erlaubt - Schonzeit für Hecken und Gebüsche endet am 30. September

Ab 1. März beginnt die Schonzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dauert bis zum 30. September an. In dieser Zeit darf weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden.

Grund hierfür ist, dass Bäume, Hecken und Gebüsche unseren heimischen Vögeln, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten. Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt.

Aber auch im Herbst und Winter ist die Tierwelt im Blick zu behalten, denn sie brauchen Schutz vor der Witterung und natürlichen Feinden, ebenso Nahrung in der kalten Jahreszeit. Wer im eigenen Garten etwas für die Tiere tun möchte sollte seinen Garten jetzt nicht blitzblank aufräumen. Wer mag kann Laubhaufen für Igel anlegen, die Stauden im Winter stehen lassen oder Totholzhaufen und Steinhaufen errichten. Stauden, Sträucher und Blumenreste liefern gutes Vogelfutter. Alte Blüten und Pflanzenstängel bieten vielen Insekten auch die Möglichkeiten zur Überwinterung.

Für weitere Fragen können Sie sich an Frau Kamradt im Rathaus der Gemeinde Wachtberg unter melanie.kamradt@wachtberg.de oder 0228-9544-153 wenden.