Welche Straße von der Gemeinde geräumt wird und welche nicht, ist im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung festgelegt https://www.wachtberg.de/rathaus-politik/rathaus/ortsrecht/satzungen/
Die Reinigung und Winterwartung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist im gesamten Gemeindegebiet auf die Anlieger übertragen.
Für den Winterdienst sind die Räum- und Streupflichten in § 4 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wachtberg geregelt (Homepage Gemeinde Wachtberg, s. Link oben)
Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:
- Gehwege sind in einer Breite von 1 m von Schnee freizuhalten
- Bei Straßen ohne Gehwege ist ein 1 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zur Straßenmitte hin freizuhalten
- Grenzt ein Grundstück an mehrere innerörtliche öffentliche Straßen an, ist an jeder angrenzenden Straßenseite zu räumen bzw. zu streuen
- Bei Eis- und Schneeglätte ist auf dem von Fußgängern zu benutzenden Geh(weg)streifen zu streuen, wobei abstumpfendes Streugut vorrangig vor auftauenden Mitteln verwendet werden soll
- Werktags sind zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr Schnee und Eis unmittelbar nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen, d.h. eventuell auch mehrmals täglich
- Schnee und Eis sind am Rand des Gehwegs bzw. am Rand der Straße zu lagern und nicht auf der Fahrbahn
- Schnee und Eis von den privaten Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden
Bitte beachten Sie: Auch eine „schmale“ öffentliche Straße ist von den Anliegern für den Fußgängerverkehr nach den oben genannten Regeln von Schnee und Eis freizuhalten. Die Anlieger können sich nicht darauf berufen, dass die Gemeinde die Straße räumt.
Die Räumpflicht gilt auch bei Urlaub, Krankheit, Behinderung oder Berufstätigkeit. Mangel an Zeit entbindet nicht von der Winterdienstpflicht. Wer sich nicht selbst kümmern kann oder will, muss eine Vertretung organisieren oder einen Räumdienst beauftragen.
Tritt heftiger Schneefall ein, sind die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde unverzüglich im Einsatz – aber Mensch und Maschinen können ebenfalls an ihre Grenzen stoßen, so kann auch ein Streufahrzeug auf einer versperrten Straße stecken bleiben, deshalb die große Bitte:
Stellen Sie Ihre Fahrzeuge so ab, dass das Winterdienstfahrzeug ungehindert passieren kann.
Es ist nicht möglich, bei einsetzendem Schneefall oder auftretender Glätte alle Straßen gleichzeitig frei zu haben, die Straßen werden nacheinander bedient, wobei Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken Priorität haben.
Sie als Bürger sollten bei Schnee- und Eisglätte ebenfalls besonders aufpassen. Achten Sie auf geeignetes Schuhwerk und planen Sie für notwendige Autofahrten mehr Zeit ein. Überlegen Sie, ob der Einkauf bei Schnee- und Eisglätte erledigt werden muss oder vielleicht verschoben werden kann.
Für ein lebens- und liebenswertes Miteinander – Ihre Gemeindeverwaltung Wachtberg.