Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder mit der Werbung im Briefkasten untergeht oder sogar entsorgt wird, ist der Umschlag mit dem Hinweis ,,Amtliche Wahlunterlagen‘‘ bedruckt.
Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlausweis, sondern eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wählerinnen und Wähler auch gebeten, zusätzlich ihre amtlichen Ausweispapiere mit ins Wahllokal zu bringen, um eventuelle Zweifel an der Identität zu klären.
Wer bis zum 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen hat, sollte sich beim Wahlamt der Gemeinde Wachtberg unter (0228) 9544- 163 oder wahlen@wachtberg.de melden, damit der Sachverhalt noch rechtzeitig geklärt werden kann.
Versand der Briefwahlunterlagen
- Unbedingt zu beachten ist, dass die Gemeinde Wachtberg mit der Briefwahl vor Ort im Rathaus bzw. mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst dann beginnen kann, wenn ihr die amtlichen Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Da es sich bei der anstehenden Bundestagswahl um eine vorgezogene Wahl mit verkürzten Fristen handelt, ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 im Wahlbüro vorliegen.
- Sobald die Stimmzettel der Gemeinde zugegangen sind, weisen wir auf unserer Internetseite noch einmal gesondert darauf hin, dass eine Wahl ab diesem Zeitpunkt im Rathaus möglich ist und versenden umgehend die bis dahin beantragen Briefwahlunterlagen.
- Um bei diesem kurzen Zeitraum der Briefwahl keine Zeit zu verlieren, appellieren wir an alle Wahlberechtigten, Briefwahlanträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten eine rechtzeitige Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Gemeinde Wachtberg möglich ist.
Online-Briefwahlservice
Es ist ab sofort möglich, über den nachfolgenden Link Wahlscheinantrag einen Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum Bundestag am 23. Februar 2025 zu beantragen.
Besitzer eines Smartphones können hierbei auch einen weiteren Service der Gemeinde Wachtberg nutzen:
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code eingetragen, der nach dem Scannen zur Online-Eingabemaske für die Anforderung der Briefwahlunterlagen führt. Die persönlichen Daten der jeweiligen Wählerin oder des Wählers sind dort bereits hinterlegt und die Beantragung der Unterlagen erfolgt anschließend schnell in digitaler Form. Alternativ enthält der Wahlbenachrichtigungsbrief auf der Rückseite auch ein Formular zur schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dieses muss ausgefüllt und an das Wahlamt im Wachtberger Rathaus geschickt oder persönlich dort abgegeben werden.
Briefwahl im Wahlbüro der Gemeinde Wachtberg
Wählerinnen und Wähler können voraussichtlich ab dem 10. Februar auch direkt im Rathaus per Briefwahl zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Wahlbüros wählen. Eine Terminabsprache ist hierfür nicht erforderlich.
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Wachtberger Wahlamtes unter 0228/9544-163 oder unter wahlen@wachtberg.de gerne zur Verfügung.