§ 1
Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW wird die Zahl der
in den Rat der Gemeinde Wachtberg zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter von der Kommunalwahl 2025 an um 6 auf 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken, verringert.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt erstmals zur Berücksichtigung bei der Zusammensetzung des Rates für die Kommunalwahl 2025.
Jörg Schmidt
(Bürgermeister)
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 21.11.2023 bis 05.12.2023