Satzung vom 26. September 2023 zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Gemeinde Wachtberg zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW

§ 1

Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW wird die Zahl der

in den Rat der Gemeinde Wachtberg zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter von der Kommunalwahl 2025 an um 6 auf 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken, verringert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt erstmals zur Berücksichtigung bei der Zusammensetzung des Rates für die Kommunalwahl 2025.

Jörg Schmidt
(Bürgermeister)

 

Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 21.11.2023 bis 05.12.2023