Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Bürgermeisters

Gemäß § 96 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), wird öffentlich bekanntgemacht, dass der Rat der Gemeinde Wachtberg den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 20.06.2023 in der von der Kämmerin aufgestellten und von dem Bürgermeister bestätigten Fassung vom 06.04.2023 festgestellt hat. Die Entlastung des Bürgermeisters wurde ebenfalls in der Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2023 erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde in der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG, Dr. Harzem & Partner KG unterstützt. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss in der Fassung vom 06.04.2023 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft.

Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW in Anlehnung an § 322 HGB hat die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wird wie folgt festgestellt:


Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 894.123,35 € wird aus der Allgemeinen Rücklage genommen. Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2021 vor Entnahme des Fehlbetrages: 57.701.702,55 €.

Der Jahresabschluss 2021 in der Fassung vom 06.04.2023 kann mit seinen Anlagen von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Gemeinde Wachtberg vom 28. November 2023 und zwar

  • montags - freitags von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
  • montags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 107, eingesehen werden.


Wachtberg, den 22. November 2023


Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister

Jörg Schmidt
Bürgermeister



Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 28.11. bis 12.12.2023.