Artikel I:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Wachtberg vom 28.02.2023 (Lesefassung) wird im Rathaus ausgelegt.
Artikel II:
Die 6. Änderung tritt nach der Beschlussfassung im Rat am 28.02.2023 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO NRW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bekanntmachung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wachtberg, 15. März 2023
Jörg Schmidt
Bürgermeister
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 15.03. bis 29.03.2023.
Die Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Wachtberg vom 28.02.2023 ist im Wortlaut in der Rubrik "Rat und Verwaltung" unter "Ortsrecht" abrufbar.