Der Bürgermeister und ein Ratsmitglied haben am 25.11.2022 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entschieden:
Es wurde folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07-02 „Auf der Leyenkaul“, 5. Änderung, Niederbachem (Geltungsbereich s. Anlage 1) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB bietet den Rahmen, künftige bauliche Nutzungsarten und -formen unter Berücksichtigung des Charakters des Gebietes auf Basis aktueller gesetzlicher Grundlagen standortbezogen zu sichern bzw. zu ordnen.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine rund 7.000 m² große Fläche im „Keil“ des in Richtung des historischen Zentrums von Niederbachem hangabwärts verlaufenden Heidewegs im Westen und der in Richtung Osten des Gebiets topografisch leicht ansteigenden Leyenkaulstraße. Das Gebiet befindet sich oberhalb des Ortszentrums von Niederbachem am Rande der Siedlungslage im Übergang der Wohnsiedlung zur offenen Landschaft des Rodderbergs. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz umrandet) des zu ändernden Teilbereiches ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.
Wachtberg, den 25.11.2022
Jörg Schmidt
Bürgermeister
Hinweis: Die vorstehend aufgeführte Bekanntmachung erfolgt rechtsverbindlich gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum - vom 25.11.2022 bis 09.12.2022.