Abwassergebühren-Ermäßigung für 2023

Die Ausschlussfrist zur Abgabe des Antrags ist der 15. Januar 2024. Danach kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgefüllte Anträge können per Post oder auch per Mail mit angehängtem Foto des Zählers an die Gemeindewerke Wachtberg übersandt werden.
Antragsformulare sind auf der Homepage der Gemeinde Wachtberg, www.wachtberg.de (Rubrik: Rat und Verwaltung, siehe unter:
„A-Z: Was erledige ich wo?“ - Stichpunkt „Abwassergebühren- Ermäßigung“) abrufbar, aber auch an der Zentrale des Rathauses erhältlich.

Neben dem Formular für Gartenwasser gibt es spezielle für Poolwasser sowie für die Land-, Obst- und Vieh-Wirtschaft.

Bitte beachten: Anträge auf Abwassergebühren- Ermäßigung müssen jährlich gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Nullverbrauch. Unterbleibt die jährliche Beantragung und Sie teilen erst nach mehreren Jahren wieder einen Zählerstand mit, kann ein Abzug von der Schmutzwassermenge nur anteilig für das aktuelle Jahr erfolgen.

Ansprechpartner:
Sina Huschka - Telefon: (0228) 9544-154
Melanie Hevekerl - Telefon: (0228) 9544-147
E-Mail: gemeindewerke@wachtberg.de
Fax: (0228) 9544 123
Gemeindewerke Wachtberg, AöR
Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg