Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Part. Im praktischen Teil geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Die Prüflinge müssen anhand von Bildtafeln zudem entsprechende Artenkenntnisse der heimischen Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.
Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Dies geht entweder per Post an Rhein-Sieg-Kreis,- Der Landrat -, Untere Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, oder per E-Mail an jagd-fischerei@rhein-sieg-kreis.de.
Anträge können zudem online über das Service-Portal des Rhein-Sieg-Kreises unter https://serviceportal.rhein-sieg-kreis.de eingereicht werden.
Die Verwaltungsgebühr zur Fischerprüfung beträgt 50 Euro.
Die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit werden etwa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung auf dem Postweg versandt. Die Antragsteller werden gebeten, bei der Fischereibehörde erst nachzufragen, wenn bei ihnen auch 1 Woche vor Prüfungsbeginn noch keine Einladung zur Teilnahme an der Fischerprüfung eingegangen sein sollte.
Bei bestandener Prüfung händigt die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis aus. Mit diesem können die neuen Fischerinnen und Fischer dann zu den Bürger- beziehungsweise Ordnungsämtern ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde gehen und sich den Fischereischein ausstellen lassen.